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Bafög
 
Katl

Tadäus
28.06.2005
14:47 Uhr
muss man bafög auf jeden fall zurückzahlen, auch wenn man das studium abbricht oder geext wird?
gw666

Exil-Informatiker
28.06.2005
14:51 Uhr
Ich denke schon. Hab meine 800€ auch schon zurückgezahlt.
Uwe

Käpt'n
28.06.2005
14:54 Uhr
jupps, muss man... aber nur das zinslose Darlehen (normalerweise 50% - siehe BAFöG-Bescheid) und das auch nur bis zu einer Höchstgrenze von 10.000 EUR
EinreinerTitan

Dittsche
28.06.2005
15:54 Uhr
@Uwe richtig. 50%
Henry

Konteradmiral
28.06.2005
16:57 Uhr
Yup, nur in Fällen die z.Bsp. einen besonders guten Abschluß erzielen entfällt die Rückzahlung.
gw666

Exil-Informatiker
28.06.2005
16:58 Uhr
Nö, dann sind das nur ein paar Prozent weniger.
quinto

28.06.2005
17:03 Uhr
genau.
wobei der typ von diesem amt in köln an das man das zurückzahlen muss, zu mir vor ein paar wochen meinte, dass die da fürs zurückzahlen noch irgendwelche "angebote" haben. was genau, wollte er dann aber nicht sagen.
Katl

Tadäus
28.06.2005
17:16 Uhr
hmja, danke....
hab vorhin nochmal beim bafögamt angerufen, weil mir alle immer erzählt haben, mit kindern unter 7 müsste man nicht zurückzahlen, (weil man ja in der zeit auch einen anspruch auf sozialhilfe hätte)
Ist aber nicht so.
Viereinhalb Jahre nach Ende oder Abbruch des Studiums erhält man in der Regel den Rückzahlungsbescheid des Bundesverwaltungsamtes.
a)Um Antrag auf(Teil-)Erlass zu stellen, darf man nur unwesentlich(bis zu 10 Std. wöchentlich) erwerbstätig sein.
Dieser Antrag ist kurz vor Beginn der Tilgungsfrist beim Bundesverwaltungsamt zu stellen.
b)Möglichkeit der Freistellung(Stundung)
von der Rückzahlungsverpflichtung freigestellt:
werden auf Antrag alle mit einem Einkommen unter dem Freibetrag in Höhe von (zurzeit) 960€ für die/den Antragsteller/in plus 480€ für den Ehegatten und 435 € für jedes Kind. Kindergeld zählt nicht zum Einkommen.
(...)

Na, prima...
dann ahb ich jetzt nach 2 Jahren fast 7000 an der Waffel;-(
Aber wer weiss, was in vier oder fünf Jahren ist...
Vielleicht sind die ja auch relativ human mit den Rückzahlungsraten....
Kosmo

reg. User
28.06.2005
17:19 Uhr
@ GW:
Nicht ganz richtig, denke ich. Als Jahrgangsbester muss man nicht zurückzahlen, so weit ich weiß oder?
Katl

Tadäus
28.06.2005
17:19 Uhr
@quinto: kannst du mir bitte die adresse von diesem kölner amt per QM senden?
Katl

Tadäus
28.06.2005
17:21 Uhr
kosmo: da bist du ja absolut an den richtigen geraten....
der sein diplom mit 1,0 bestanden hat....:-)
quinto

29.06.2005
07:59 Uhr
@Katl: jo, ich schau mal wo der wisch bei mir liegt ... schreib das dann morgen.