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KlausN

reg. User
17.08.2007
21:58 Uhr
ja, die Frage ist, ob das klug ist, solche Termine öffentlich zu machen... Vor allem wenn es keine Termine, sondern spontane Zusammenkünfte sind... So wie ich davon erfahre, ist das immer sehr spontan.
fogg

reg. User
17.08.2007
22:16 Uhr
zur teilnehmerzahl - relativ zu anfang hatte ich mal durchgezaehlt - da waren wir 40. es sind dann mit der zeit mehr geworden so das ich ganz sicher von ueber 50 sprechen wuerde - 80 erscheinen mir ein wenig hoch gegriffen - es sei denn man beruecksichtigt, dass einige leute ja auch kommen und gehen und nicht die ganze zeit vor ort sind. die veroeffentlichten fotos scheinen mir am anfang aufgenommen zu sein - am ende war das gedraenge wesentlich dichter auf dem gehweg.

zur aufloesung kann man anmerken, dass die zeit auch ohne polizeiliche aufforderung um war.

das mit der angesagten personenfeststellung aergert mich etwas. es war ja wohl eindeutig zu sehen, dass es sich um eine friedliche protestveranstaltung handelt. welche gesetzliche grundlage ermaechtigt sie hier zur datenerfassung, wenn keine straftaten zu erwarten sind?

ps: ah, dies bild von endstation zeigt ein paar mehr leute, als die vom anfang. (die rede ist von bild 15 - irgendwas ist anders - die bilder lassen sich nicht mehr ganz so leicht kopieren?)

bearbeitet von fogg am 17.08.2007 um 22:35 Uhr
der rote Fuchs

reg. User
17.08.2007
22:30 Uhr
Vielleicht wegen der mit den "Schnottertüchern"? siehe Eintrag von me um 19:24
lalala

reg. User
17.08.2007
22:30 Uhr
die cops legen sowas gern als unangemeldete demonstration aus und dann wäre es ein vergehen !
Vlaic

reg. User
17.08.2007
22:38 Uhr
quatsch, demos muss man nicht anmelden. jeder deutsche hat das Recht sich friedlich und ohne waffen (und ohne uniform und Maskierung) zu versammeln. Artikel 8
lalala

reg. User
17.08.2007
23:02 Uhr
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

D.h. wenn die polizei diese versammlung als politische Demonstration auslegt, dann gilt das Demostrationsrecht, welches soweit ich weiß besagt, dass diese demo angemeldet sein muss ! Man darf ja z.B. sonst auch ein Taschenmesser bei sich führen jedoch ist es auf ner demo nicht erlaubt. Es gilt halt das demonstrationsrecht, welches die eigentlichen grundrechte einschränken kann !
der rote Fuchs

reg. User
17.08.2007
23:32 Uhr
Ist doch Banane, die Sache war doch ohnehin vorher vorbei, oder?
fogg

reg. User
17.08.2007
23:42 Uhr
ja, vorher vorbei war sie. jedoch schadet es ja der allgemeinbildung nicht, sich darueber aufzuklaeren. es gibt ja auch noch ein naechstes mal.
der rote Fuchs

reg. User
17.08.2007
23:47 Uhr
Da ich nicht vorhabe, mich irgendwie kriminell zu betätigen, keine Waffen mitführe und mich nicht vermumme und auch allgemein nichts zu verbergen habe, sehe ich so einer Ausweiskontrolle gelassen entgegen. Ist ja in den letzten Wochen mehr als einmal vorgekommen. Und so lange man sich den Staatsdienern gegenüber korrekt verhält, hat man auch nichts zu befürchten. Ich jedenfalls bin bis jetzt immer mehr oder weniger freundlich von den Grünen bedient worden. Und auf kriminelle Machenschaften will sich ja wohl hoffentlich keiner der Meinungs-Demonstranten einlassen, oder? Würde der Sache nämlich nur schaden. Meiner Meinung nach.
der rote Fuchs

reg. User
17.08.2007
23:47 Uhr
Aber gegen eine Aufklärung über das Demonstrationsrecht ist natürlich nichts zu sagen. So.
me

reg. User
18.08.2007
00:07 Uhr
jedoch jedoch... ich weiß ja nicht genau was das exakt werden sollte, aber eine ausweiskontrolle und eine personalienfeststellung sind wohl zweierlei. ich wüßte nicht, was mein name in deren dateien zu suchen hat. und wie die polente die situationen vor dem ecc wertet haben ja wohl alle (oder einige) in den "leicht" überzogenen pressemitteilungen vergangener aktionen gelesen. ich hab nachher den staatsschutz an der backe weil ich als "autonomer" oder "linksradikaler" meine meinung artikuliere.
KlausN

reg. User
18.08.2007
00:08 Uhr
@Vlaic
natürlich muss man Demonstrationen anmelden. Und zwar 48 Stunden bevor der Veranstalter diese Veranstaltung öffentlich bekannt gibt.
christin

reg. User
18.08.2007
00:08 Uhr
ich könnte kotzen wenn ich das shirt von staffelschorsch mit dem aufdruck "wir sind rostock" lese!!!
KlausN

reg. User
18.08.2007
00:09 Uhr
@christin
Ja, ich auch, nur Staffelschorsch ist nicht Rostock... und er weiß es auch.
KlausN

reg. User
18.08.2007
00:12 Uhr
zur Anmeldepflicht hier mal eine unverfängliche Seite:
http://www.berlin.de/polizei/...ce/versammlung.html
anwohnerXY

neuer User
18.08.2007
01:01 Uhr
nu ma nich so empfindlich... immerhin hat er endlich'n zweites shirt!!! ob die kameraden wohl sammeln waren?!
Vlaic

reg. User
18.08.2007
02:17 Uhr
Ok, denn hab ich das falsch verstanden. Demos müssen also angemeldet, aber nicht genehmigt werden, es sei denn sie sind so spontan, das eine anmeldung nicht möglich ist.
fogg

reg. User
18.08.2007
09:00 Uhr
@fuchs
ich denke, es ging nicht nur um eine ausweiskontrolle. und was passieren kann, wenn du bei denen in der datenbank erstmal aufgenommen bist, auch wenn du nichts zu verbergen hast und ehrlicher ueberzeugung immer korrekt handelst? also ich hab da schwach was im hinterkopf schon mal gelesen zu haben, dass soetwas ausreicht, dich zb. nicht nach italien zu lassen, wenn dort gerade G8 gipfel stattfindet oder um dich bei demonstrationen des platzes zu verweisen. unter umstaenden giltst du als wiederholungstaeter bei unerlaubten "zusammenrottungen". ich denke, ich habe noch empoerendere sachen gelesen, faellt mir aber grad nicht ein. und die zukunft faengt gerade an. wer weiss, was sich unser innenminister bzgl. datenerfassung und -verwertung noch so einfallen laesst...

@klausn
danke fuer den link. hat bei mir vom verstaendnis der spontanversammlung etwas geradegerueckt: "Sofortversammlungen (nicht anmeldepflichtig)
Sofortversammlungen haben in der Regel keinen anmeldefähigen und damit auch –pflichtigen Veranstalter. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie aus aktuellem Anlass augenblicklich entstehen, der unmittelbare Beschluss sich zu versammeln mit der tatsächlichen Ausführung also unmittelbar zeitlich zusammenfällt.

Eine Anmeldung ist dann, ohne dem Sinn der Versammlung zu widersprechen (um der Anmeldepflicht nachzukommen, müsste die Versammlung aufgeschoben werden), nicht mehr möglich."

ich raeume ein, dass es demnach wohl eher eine anmeldepflichtige veranstaltung ist, denn sie kann durchaus verschoben werden ohne den sinn der versammlung zu gefaehrden. von daher ist es vielleicht zu diskutieren, ob die spontanversammlung geeignet ist, weil man einen schwachpunkt gegenueber der polizei bietet?

bearbeitet von fogg am 18.08.2007 um 09:11 Uhr
KlausN

reg. User
18.08.2007
09:43 Uhr
Besonders gut gefallen hat mir, dass wir uns mit lauten "Nazis raus"-Rufen verabschiedet haben. Da kam mal ein bißchen Dynamik in die Sache.
matula

reg. User
18.08.2007
13:17 Uhr
das staffel-schorsch shirt ist ja witzig. haben das die die nazischweine gemacht oder kommt es von der guten seite?
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